Finanzierung
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Der Begriff PPP
Der Begriff Public Private Partnership - bzw. seine deutsche Entsprechung Öffentlich-Private-Partnerschaft - wird im weiteren Sinne für eine Vielzahl von Projektmodellen verwendet, die auf einem langfristigen Vertrag für die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben basieren.
Im engeren Verständnis bezeichnet der Begriff PPP Projekte, bei denen ein privater Partner Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung öffentlicher Infrastruktur (z.B. Schulen, Krankenhäuser, Straßen) sowie die Finanzierung dieser Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbringt. Der private Partner zeichnet in diesen Projekten für Leistungen über mehrere Lebensphasen eines Bauwerkes verantwortlich. Die Projektverträge haben daher eine lange Laufzeit, z.B. 25 oder 30 Jahre. Dieser sogenannte Lebenszyklusansatz der PPP-Projekte erzeugt wichtige Anreize für den privaten Partner, seine Leistungen nicht nur kurzfristig, sondern über einen langfristigen Vertragszeitraum hinweg zu optimieren. Beispielsweise gilt es, schon bei Planung und Bau einer Straße den zukünftig notwendigen Erhaltungsaufwand zu berücksichtigen und von vornherein zu verringern.
Die Finanzierung des Projektes stellt lediglich einen Baustein des umfangreichen Leistungspaketes des privaten Partners dar.
Nach obenGrundkonzept A-Modell
Bei PPP-Projekten nach dem A-Modell erbringt ein privater Partner (Konzessionsnehmer) im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland (Konzessionsgeber) den Ausbau vorhandener Autobahnabschnitte, deren langfristige Erhaltung, den Betriebsdienst sowie die Finanzierung aller Leistungen über einen Zeitraum von 30 Jahren. Zur Refinanzierung seiner Kosten erhält der private Partner Einnahmen aus der auf der Strecke (Konzessionsstrecke) anfallenden LKW-Maut.
Gegenüber den Nutzern und anderen Dritten bleibt die öffentliche Hand für die Strecke verantwortlich. Deshalb unterliegt der Konzessionsnehmer umfangreichen Kontrollen. Für die Qualität seiner Leistungen gelten mindestens die gleichen Standards wie bei der herkömmlichen Einzelvergabe von Bau-, Betriebs- und Erhaltungsaufträgen. Allgemeine Verkehrsregeln und Straßenverkehrsvorschriften gelten unabhängig vom Konzessionsvertrag zwischen öffentlicher Hand und privatem Partner. Bei Unfällen oder Schadensfällen ist die öffentliche Hand weiterhin Ansprechpartner für den Nutzer. Sie wendet sich im Innenverhältnis an den Konzessionsnehmer. Der private Partner wird nicht Eigentümer des Autobahnabschnittes oder der für den Ausbau benötigten Grundstücke.
Am Ende der Vertragslaufzeit geht der dem Privaten übertragene Streckenabschnitt in einem vertraglich vereinbarten Zustand wieder in die Leistungsverantwortung der öffentlichen Hand über.
Weitere Informationen zum A-Modell allgemein sowie zu den anderen A-Modell-Projekten finden Sie auf den Internetseiten des BMVI sowie der VIFG.
Nach obenA-Modell A1 Hamburg-Bremen
Das A-Modell A1 Hamburg – Bremen umfasst den Ausbau des 73 km langen Autobahnabschnittes der A1 vom Buchholzer Dreieck bis Bremer Kreuz, dessen langfristige Erhaltung und den Straßenbetriebsdienst sowie die Finanzierung aller Leistungen über einen Zeitraum von 30 Jahren.
Die Vergabe der Konzession an ein Konsortium der Unternehmen Bilfinger Project Investments, John Laing und Johann Bunte Bauunternehmung erfolgte am 10. Juni 2008. Die Konsortialpartner sind Gesellschafter der Projektgesellschaft A1 mobil. A1 mobil ist Vertragspartner der Bundesrepublik Deutschland.
Nähere Informationen zu den Projektbeteiligten finden Sie hier.
Zum Konzessionsbeginn am 04. August 2008 gingen zunächst die Verantwortung für Ausbau und Erhaltung, am 01. September 2009 auch die Aufgaben des Straßenbetriebsdienstes auf den privaten Partner A1 mobil über.
Entsprechend den Anforderungen der Bundesrepublik wurde der Ausbau der Strecke Ende 2012 abgeschlossen. Für Betriebsdienst und Erhaltung ist A1 mobil bis 2038 verantwortlich.
Nähere Informationen zu den durch den privaten Partner zu erbringenden Leistungen finden Sie hier:
Nach obenFinanzierung & Maut
Privatwirtschaftliche (Vor-)Finanzierung der Leistungen
Der Konzessionsnehmer (Projektgesellschaft A1 mobil) finanziert alle ihm vertraglich übertragenen Leistungen. Dazu gehören vor allem die Investitionskosten für den Ausbau der Strecke, aber auch alle Kosten für Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten sowie den Autobahnbetriebsdienst.
Für das Projekt A1 betrugen die Kosten allein für den Ausbau der 73 km langen Strecke von derzeit vier auf zukünftig sechs Spuren bis Ende 2012 ca. 650 Millionen Euro.
Die für die Finanzierung aller Kosten notwendigen Mittel bringen die Gesellschafter der Projektgesellschaft A1 mobil (Eigenkapitalgeber) zusammen mit mehreren Banken (Fremdkapitalgeber) auf.
Refinanzierung aus Mauteinnahmen
Zur Refinanzierung ihrer Kosten erhält die Projektgesellschaft A1 mobil während der 30-jährigen Vertragslaufzeit monatlich einen Teil der auf der Konzessionsstrecke anfallenden LKW-Maut.
Diese sogenannte Streckenmaut für schwere LKW (über 12t) wurde 2005 für alle deutschen Autobahnen eingeführt. Die Einnahme der Mautgebühren erfolgt daher nicht durch A1 mobil, sondern wie auf allen anderen Autobahnen auch, durch die Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundesrepublik (der Konzessionsgeber) behält monatlich einen vertraglich vereinbarten festen Teilbetrag der Mauteinnahmen. Nur der verbleibende variable Teilbetrag wird an A1 mobil (den Konzessionsnehmer) weitergeleitet. Denn entsprechend der Grundidee des A-Modells muss der Konzessionsnehmer das Risiko der Entwicklung des LKW-Verkehrs auf der Konzessionsstrecke tragen. Die Einnahmen von A1 mobil sind also somit vom LKW-Aufkommen abhängig.
Erhöht der Gesetzgeber die Mautpreise, erhält der Konzessionsnehmer in der Regel Mautmehreinnahmen, welche die Inflationsentwicklung nachvollziehen.
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